Kosten

 

Die Sprechstunden sowie probatorischen Sitzungen werden in der Regel von allen Krankenkassen antragslos bezahlt. Sollten Sie sich für eine dauerhafte Psychotherapie entscheiden, wird je nach Schweregrad der Störung eine Kurz- oder Langzeittherapie (12 bis maximal 80 Stunden) beantragt. Erfolgt die Bewilligung der Krankenkasse, wird die Therapie fortgesetzt. 

 

Sollten Sie privat versichert sein, müssten Sie rechtzeitig mit Ihrer Krankenversicherung klären, ob und in welchem Umfang Psychotherapie in Ihrem Tarif mit versichert ist. Patienten mit Beihilfeanspruch können telefonisch bei der Beihilfe die notwendigen Formulare zum Antrag auf Psychotherapie anfordern oder im Internet abrufen.

 

Selbstzahler

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit die Sitzungen privat zu bezahlen, ohne Einbezug der Krankenkasse. Mein Honorar richtet sich dabei nach der Gebührenordnung der Psychotherapeuten (GOP).

 

Eine privat gezahlte Psychotherapie kann dann sinnvoll sein, wenn keine persönlichen Daten an die Kostenträger (Krankenkassen) übermittelt werden sollen, weil z. B. in naher Zukunft eine Verbeamtung, der Abschluss einer privaten Krankenversicherung, einer Berufsunfähigkeits- oder Lebensversicherung ansteht. Hier können durch den Bedarf an Psychotherapie Nachteile entstehen. Die Berichtspflicht erlischt hierbei nur zum Teil nach fünf Jahren.